Unsere Leistungen

Sie haben keine Lust und keine Zeit, sich um die Verwaltungstätigkeiten von Verträgen der Integrierten Versorgung oder anderen Sonderverträgen zu kümmern?

Kein Problem, das machen wir gerne!

Sie wollen sich nicht mit jeder Einzelheit in Fragen der Abrechnung beschäftigen? Deshalb haben wir ein gut funktionierendes Abrechnungssystem nach § 295 Abs.1b SGB V organisiert.

Sie möchten ein Angebot haben? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns: Kontakt